Geschäftsbedingungen

Anmeldung:
Sie können sich per Brief
  anmelden. Die Anmeldung wird verbindlich, wenn wir den Termin bestätigen. Voraussetzung zur Teilnahme ist u.a. die Einreichung einer Haftungsausschlußerklärung.

Anzahlung / Restzahlung:
Mit Zugang der Buchungsbestätigung wird die Zahlung der Kursgebühr für die gebuchte Veranstaltung in einer Summe fällig.

Leistung / Preis
Die in unseren Preisen enthaltenen Leistungen sind den Produktbeschreibungen zu entnehmen. Sollte doch einmal der Fall eintreten, dass Ihr Einzelzimmer trotz Bestätigung durch uns vom Gasthof nicht gestellt werden kann, zahlen wir den an uns bezahlten Mehrpreis zurück.
  Der Gesamtrechnungsbetrag ist spätestens 10 Tage vor Tourbeginn zu zahlen.

Leistungen:
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind als für den Teilnehmer zumutbar nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abwei­chungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Produktes nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere bei notwendig werdender Änderung der Fahrstrecke. Streckenskizzen sind nicht verbindlich, sondern als Möglichkeit der Streckenwahl anzusehen. Bitte bedenken Sie, Touren mit dem Motorrad sind eine Mobilitätsform, die von Ihnen mehr Mitwirkung verlangt als ein üblicher Pauschalurlaub. Auch ist vieles nicht vorhersehbar und planbar. Wir rechnen daher mit Ihrem Verständnis bei etwa notwendigen Änderungen. Wir behalten uns ausdrücklich eine Änderung der Prospektangaben vor. In diesem Fall werden wir Sie vor Vertragsabschluß informieren.
Die Touren finden auch bei schlechtem Wetter statt. Sollen Sie wegen der Wetterbedingungen nicht an der Tour teilnehmen, können wir die Kursgebühr nicht zurückerstatten.

Hotel / Unterbringung:
Unsere Hotels und Unterkünfte sind alle landestypisch und verfügen über guten Standard. Die Mahlzeiten sind reichlich und landestypisch.

Rücktritt:
Bis 31 Tage vor Tourbeginn (gerechnet ab dem Zugang der Rücktrittserklärung) 10 % des Preises, mindestens jedoch € 25,00 Bear­beitungsgebühr p.P., 30 bis 10 Tage vor Tourbeginn 50 % des Preises, ob dem 9. Tag vor Tourbeginn sind die gesamten Kosten fällig. Sollte es Ihnen aber gelingen, den durch Rücktritt freiwerdenden Platz anderweitig zu besetzen, berechnen wir nur eine Bearbei­tungsgebühr von € 25,00 pro Person. Darüber hinaus bleibt es Ihnen unbenommen, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen. Umbuchungen von Terminen sind nur durch Rücktritt vom bestehenden Vertrag mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Wir emp­fehlen eine Rücktrittskosten-Versicherung. Falls wir vor Antritt einer Veranstaltung diese aus Gründen absagen müssen, die außerhalb unserer Einwirkung liegen (höhere Gewalt, Streiks, Katastrophen o.d.), erfolgt die volle Erstattung der vom Teilnehmer bereits bezahlten Beträge.
  Wir behalten uns vor, eine Veranstaltung abzusagen, wenn an ihr nicht mindestens 5 Gäste teilnehmen. In diesem Fall informieren wir Sie sofort und erstatten die geleisteten Beträge. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Sollte der Scout/Instruktor während der Veranstaltung erkranken oder einen Unfall erleiden, wird - soweit kein Ersatz einspringen kann - die Tour abgebrochen. Die Teilneh­mer erhalten für die noch ausstehenden Tage den Preis anteilig rückvergütet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. 

Haftung:
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Einbringung der vereinbarten Leistung unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit auf Grund von gesetzlichen Vor­schriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Unsere Haftung ist in jedem Fall, gleich aus welchem Grund, auf die Höhe des 3fachen Preises beschränkt,
 a) soweit ein Schaden des Teilnehmers vom Veranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
 b) soweit wir für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Eine Haftung für Verspätung ist ausgeschlossen.

Einhaltung von Vorschriften:
Für die Einhaltung der jeweiligen StVo/StvZo ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden, die er Mitreisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer dem Scout folgt. Jeder Teilnehmer hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit und eigenem Fahrkönnen anzupassen.
Es wird als selbstverständlich vorausgesetzt, das sich die Motorräder die an der Tour teilnehmen in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Ebenso, dass die Zulassungsvorschriften nach der StvZO eingehalten werden. Fahrzeuge die diese Bedingungen nicht einhalten, können vom Trainer von der Tour ausgeschlossen werden. Die Kursgebühr kann in einem solchen Fall nicht erstattet werden.

Reklamationen:
Sollten Sie trotz größter Sorgfalt, die wir für die Planung und Durchführung aufwenden, dennoch einmal Grund zu reklamieren haben, bitten wir Sie, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sie können dies bei Ihrem Scout oder bei uns tun. Darüber hinaus bitten wir Sie, Ansprüche gegen uns innerhalb von 1 Monat noch Beendigung der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen. Nach diesem Termin können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie schuldlos am Einhalten dieser Frist verhindert waren.

Sonstiges:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge, vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt. Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Hannover. Soweit nicht durch die vorstehenden Bedingungen alle Umstände geregelt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Teilnahme ist nur mit der unterschriebenen Haftungsausschlußerklärung bzw. der unterschriebenen Fahrzeugbenutzervereinbarung des Teilnehmers möglich.
Holger's Motorradreisen und Sicherheitstraining behält sich das Recht vor, Bildmaterial, Film-, sowie Video- und Tonaufzeichnungen ohne zusätzliche Zahlung zu Werbezwecken verwenden zu dürfen.